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Elterngeld – Wer bekommt wann wie viel

Zuletzt aktualisiert

12. März 2024

Kategorie

Elterngeld

Elterngeld und Elternzeit werden seit dem 1. Januar 2007 im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz geregelt. Es sind zwei verschiedene Leistungen. Elternzeit meldet man bei seinem aktuellen Arbeitgeber an. Elterngeld ist eine staatliche Leistung, die man von den zuständigen Elterngeldstellen bezieht. Wer wann wie viel Elterngeld bekommt zeige ich euch im folgenden Post.

Wer bekommt Elterngeld?

Vier Punkte müssen erfüllt sein, damit Mütter und Väter Elterngeld beanspruchen können:

1. Sie müssen ihre Kinder nach der Geburt selbst betreuen
2. Sie leben mit ihnen in einem Haushalt
3. Sie arbeiten nicht mehr als 30 Stunden in der Woche (Ausnahme: Studierende und Auszubildende bekommen Elterngeld auch unabhängig von der Wochenstundenanzahl)
4. Sie haben ihren Wohnsitz in Deutschland

(Unter bestimmten Voraussetzungen sind, neben den leiblichen Eltern, weitere Personen elterngeldberechtigt. Beispielsweise können Adoptiveltern oder auch Verwandte bis zum dritten Grad Elterngeld erhalten.)

Elterngeld als Lohnersatzleistung. Wie viel bekomme ich?

Das Elterngeld ist eine Lohnersatzleistung für das nicht mehr verfügbare monatliche Nettoeinkommen. Gezahlt werden 65 bis 67 Prozent des jeweiligen Nettoeinkommens vor der Geburt. Die Zahlung ist folgendermaßen gestaffelt:

– monatlich zwischen 1000 Euro und 1200 Euro = 67 Prozent
– monatlich bis 1220 Euro = 66 Prozent
– monatlich 1240 Euro und mehr = 65 Prozent

Minimum beträgt das Elterngeld 300 Euro, maximal sind 1800 Euro möglich.

So wird das Nettoeinkommen vor der Geburt für das Elterngeld angerechnet

Für nichtselbstständig Erwerbstätige ist das monatliche steuerpflichtige Bruttoerwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt entscheidend für die Höhe des Elterngeldes. Dazu zählen alle Einkünfte aus Haupt- und Nebenbeschäftigungen bis hin zum Nebenjob. Auch Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall werden mit berechnet.

Einmalzahlungen wie Abfindungen und Prämien sowie jegliche steuerfreien Einnahmen bleiben dagegen unberücksichtigt.

Bei Selbstständigen dient der Gewinn laut Steuerbescheid des letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraums vor der Geburt als Berechnungsgrundlage.

Von dem ermittelten Bruttoeinkommen wird von der Elterngeldstelle dann in einem vereinfachten Verfahren Steuern und Sozialabgaben abgezogen. Das so ermittelte Nettoeinkommen ist die Grundlage für die Berechnung der Höhe des Elterngeldes.

Zur ersten Orientierung dient der Elterngeldrechner des BMFSSJ. Eine verbindliche Berechnung erfolgt erst durch die zuständigen Elterngeldstellen.

Wie lange wird Elterngeld gezahlt?

Elterngeld wird grundsätzlich für Lebensmonate des Kindes und nicht für Kalendermonate gezahlt. Zudem müssen für jeden Monat die Anspruchsvoraussetzungen, bspw. nicht mehr als 30 Wochenstunden arbeiten, erfüllt sein.

Mütter und Väter haben einen gemeinsamen Anspruch auf zusammen zwölf Monate Elterngeld. Die Mindestbezugszeit für einen Elternteil beträgt zwei Monate, höchstens können zwölf Monate Elterngeld bezogen werden.

Mutterschaftsleistungen mindern Anspruch auf Elterngeld

Mutterschaftsleistungen wie zum Beispiel das Mutterschaftsgeld ersetzen das Erwerbseinkommen und dienen damit demselben Zweck wie das Elterngeld. Beide Leistungen können nicht zugleich beansprucht werden. Die zur Verfügung stehenden Elterngeldmonate reduzieren sich somit um die Anzahl der Monate, in denen Mutterschaftsleistungen bezogen wurden.

Der Antrag – Fristen und notwendige Unterlagen

Der Antrag auf Elterngeld kann erst nach der Geburt des Kindes gestellt werden. Er muss nicht sofort, sollte aber spätestens zum Ende des dritten Lebensmonats eingereicht werden. Denn solange zahlt der Staat rückwirkend.

Mütter und Väter stellen jeweils für sich einen Antrag. In diesem müssen sie angeben, für welche Monate sie das Elterngeld beanspruchen wollen. Wenn, wie in den meisten Fällen, beide Elternteile anspruchsberechtigt sind, müssen sie ihren Antrag vom jeweils anderen mit unterschreiben lassen.

Welches Amt am Wohnort für das Elterngeld zuständig ist und wohin der Antrag geschickt werden muss, erfährt man hier. Und hier erfährt man darüber hinaus, wie man den sinnvollen Umgang mit Geld seinen Kindern weitergibt.

Weitere Regelungen & Besonderheiten – siehe Broschüre „Elterngeld und Elternzeit“, u.a.:

– Rechenbeispiele (Selbstständige, Nichtselbständige, Steuerfreibeträge, Steuerklassen, Teilzeitarbeit während Bezug usw.)
– Elterngeld für Alleinerziehende
– Übertragung von Partnermonaten
– Verlängerung des Auszahlungszeitraumes (gleiche Gesamtsumme kann auf 24 Monate gestreckt werden)
– Geschwisterbonus/Mehrlingsgeburten
– Berechnung des maßgeblichen Nettoeinkommens
– Einkommen während des Elterngeldbezuges
– Elterngeld und Arbeitslosengeld
– Bezug bei weiteren Sozialleistungen
– Krankenversicherung während Bezug von Elternzeit

Natürlich würde ich mich wieder über Kommentare und Ergänzungen zu diesem Artikel freuen.

(Quelle: www.bmfsfj.de – Broschüre „Elterngeld und Elternzeit. Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz / Stand 03/14. (aktuallisierte Broschüre / Stand 06/15) Hier findet ihr nochmal alles im Detail.)

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Kommentare

Ein ganz toller Artikel mit ganz wichtigen Informationen. Insbesondere wenn man sein erster Kind bekommt, kommen in diesem Bereich sehr viele Fragen auf. Da ist es gut sich auch hier darüber informieren zu können.


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