Ab dem 1. Juli 2015 gibt es neben dem bisherigen Elterngeld das neue Elterngeld Plus. Mit der Reform des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) soll jungen Eltern der schnellere Wiedereinstieg in eine Teilzeitbeschäftigung erleichtert werden. Alle Neuregelungen und wer am meisten vom Elterngeld Plus profitiert, erfahrt ihr im folgenden Artikel.
Elterngeld und Elterngeld Plus
Seit 2007 bekommen Mütter und Väter, die nach der Geburt ihr Kind betreuen, Elterngeld als staatliche Lohnersatzleistung. Daran hat sich auch mit dem neuen Elterngeld Plus nichts geändert. Das sogenannte Basiselterngeld bleibt unverändert bestehen. Alle wichtigen Fakten dazu, wer wann wie viel bekommt und wie man es beantragt, könnt ihr ausführlich im Artikel „Elterngeld – Wer bekommt wann wie viel“ nachlesen. Trotzdem hier noch einmal das Wichtigste in aller Kürze:
– Der Antrag auf Elterngeld kann erst nach der Geburt des Kindes gestellt werden. Er muss nicht sofort, sollte aber spätestens zum Ende des dritten Lebensmonats eingereicht werden.
– Elterngeld wird zwölf Monate gezahlt; kümmern sich Väter und Mütter nach der Geburt gemeinsam um den Nachwuchs (Partnermonate), stehen ihnen maximal 14 Monate Elterngeld zu. Die Elterngeldmonate können frei aufgeteilt werden.
– das Elterngeld beträgt 65 bis 67 Prozent des jeweiligen Nettoeinkommens vor der Geburt (mindestens 300 Euro und maximal 1800 Euro).
Elterngeld Plus – Das ändert sich
Mütter und Väter, deren Kind nach dem 30. Juni 2015 geboren wird, können sich weiterhin für das Basiselterngeld entscheiden, das neue Elterngeld Plus beantragen oder auch beide Varianten frei kombinieren.
Elterngeld Plus wird wie das Basiselterngeld nach der Geburt des Kindes schriftlich bei der zuständigen Elterngeldstelle beantragt. Weiterhin darf eine Teilzeitbeschäftigung 30 Wochenstunden nicht überschreiten.
Neuerungen Elterngeld Plus:
– es wird wie das Basiselterngeld berechnet
– ist maximal halb so hoch wie das Elterngeld ohne Teilzeiteinkommen
– wird aber doppelt so lange gezahlt: ein Elterngeld-Monat = zwei Elterngeld Plus-Monate
– statt 14 Monate mit Basiselterngeld, nun 28 Monate Elterngeld Plus möglich
– Partnerschaftsbonus: beide Elternteile arbeiten gleichzeitig vier aufeinanderfolgende Monate 25 bis 30 Wochenstunden und bekommen dafür vier Monate Elterngeld Plus extra
Vom neuen Elterngeld Plus profitieren insbesondere Eltern, die in Teilzeit arbeiten möchten.
Bisher führte Teilzeitarbeit während des maximal zwölfmonatigen Elterngeldbezuges zum Verlust eines Teils des Elterngeldanspruches. Mit dem verlängerten Bezug von Elterngeld Plus kann dies, je nach Höhe des Zuverdienstes, wieder ausgeglichen werden.
Ein Vater verdiente vor der Geburt des Kindes monatlich 1400 Euro. Dies bedeutet einen Basiselterngeld-Anspruch von 910 Euro (65 Prozent von 1400 Euro) für maximal 12 Monate, insgesamt also 10.920 Euro. Entscheidet sich der Vater für Teilzeitarbeit und verdient hiermit beispielsweise 560 Euro, so würde das Einkommen angerechnet und es bestände nur noch ein Anspruch auf Elterngeld für das wegfallende Einkommen in Höhe von 840 Euro (1400 – 560=840 Euro). 65 Prozent von 840 Euro ergäben 546 Euro. Der Vater hätte mit Teilzeitarbeit noch einen Anspruch auf 6552 Euro (12 Monate a 546 Euro) Basiselterngeld.
Entscheidet sich der Vater stattdessen für das neue Elterngeld Plus, so hätte er Anspruch auf 24 Monate Elterngeldzahlung, allerdings maximal zur Hälfte des Basiselterngeldes. In diesem Beispiel würden dem Vater pro Monat also 455 Euro (910 Euro / 2 = 455 Euro) zustehen und er würde insgesamt 10920 Euro Elterngeld Plus bekommen.
Wer selbst ausrechnen möchte, wie hoch der eigene Elterngeldanspruch ist, findet hier einen Elterngeldrechner.
Wer zum Elterngeld Plus noch einmal detailiert nachlesen möchte, findet weitere Infos in der Broschüre des Bundesministeriums für Familie.
Elternzeit – Mehr Flexibilität für junge Familien
Mit den Neuregelungen werden zudem die Vorschriften zur Elternzeit angepasst. Mütter und Väter können weiterhin 36 Monate pausieren und sich um den Nachwuchs kümmern. Bisher konnten Eltern nur zwölf Monate Elternzeit zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes nehmen. Zukünftig können bis zu 24 Monate für diesen Zeitraum verplant werden. Außerdem ist es nicht mehr erforderlich, die Zustimmung des Arbeitgebers einzuholen. Deshalb wurde die Anmeldefrist auf 13 Wochen vor Antritt der Elternzeit erhöht (bis zum dritten Geburtstag bleibt es bei der sieben Wochen Anmeldefrist).
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